Berufsschulpflicht
Die Schulpflicht dauert 12 Schuljahre, d. h. die Berufsschulpflicht umfasst in der Regel drei Schuljahre und gilt für alle Jugendliche, die höchstens den qualifizierten Hauptschulabschluss erreicht haben. Sie endet mit dem 21. Lebensjahr.
Die Berufsschulpflicht gilt für Deutsche, EU-Bürger/-innen, Flüchtlinge und Asylbewerber und andere Nicht-Deutsch-Sprechende.
Maßnahmen der Arbeitsagentur (BvB) befreien nicht von der Berufsschulpflicht.
--> Beratung
--> Arbeitsagentur
Angebote der Berufsschule für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Ausbildungsplatz:
Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klassen)
Kooperatives Berufsintegrationsjahr (BIJ/k) - Soziales
Kooperatives Berufsintegrationsjahr (BIJ/k) - Handwerk
Berufsintegrationsjahr (BIK/V) - Vorbereitend
Ziele der Berufsvorbereitung
Staatliche Berufsschule Berchtesgadener Land
Kerschensteinerstraße 2
D-83395 Freilassing
Telefon +49 8654 660-0
Telefax +49 8654 660-120