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Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klassen)
Berufsschulpflichtige Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben oder die an einer Ausbildung nicht interessiert sind, z. B. weil sie gelegentlich arbeiten oder eine feste Arbeitsstelle haben, besuchen eine sogenannte JoA-Klasse. Auch Ausbildungsabbrecher werden in diese Klassen aufgenommen.
Ein Jugendlicher muss während der gesamten Dauer der Berufsschulpflicht, also u. U. über drei Jahre eine JoA-Klasse besuchen.
Auch Jugendliche, die an Maßnahmen der Arbeitsagentur (BvB) teilnehmen, besuchen die Berufsschule.
JOA 10 A Unterricht von September bis Mitte Februar an zwei Tagen pro Woche.
JOA 10 B Unterricht von Mitte Februar bis Juli an zwei Tagen pro Woche. JOA 11/12 Unterricht von September bis Juli an einem Tag pro Woche. Bei Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses kann der/die Jugendliche in der 12. Jahrgangsstufe auf Antrag von der Berufsschulpflicht befreit werden.
Die unterrichtlichen Angebote sind auf die Lebenssituation der Jugendlichen abgestimmt und orientieren sich an konkreten Arbeitsprozessen. Fächerübergreifendes und handlungsorientiertes Arbeiten steht im Mittelpunkt des pädagogischen Vorgehens.
Das Lehrkräfteteam arbeitet eng zusammen und koordiniert in regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen die pädagogische Arbeit und bereitet den Unterricht vor. Im wöchentlich stattfindenden Jour fixe der beteiligten Lehrkräfte werden aktuelle Problemstellungen besprochen.
Die Jugendlichen lernen alle beruflichen Fachbereiche der BS BGL kennen.
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