für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA) die höchstens den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreicht haben
JoA von heute – Azubi/Fachkraft/Führungskraft von morgen
Berufsschulpflicht
Die Schulpflicht dauert 12 Schuljahre, d. h. die Berufsschulpflicht umfasst in der Regel drei Schuljahre und gilt für alle Jugendliche, die höchstens den qualifizierten Hauptschul-abschluss erreicht haben. Sie endet mit dem 21. Lebensjahr.
Maßnahmen der Arbeitsagentur (BvB) befreien nicht von der Berufsschulpflicht.
--> Beratung
--> Arbeitsagentur
Brückenangebote der Berufsschule
Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klassen)
Kooperatives Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/K) - Soziales
Kooperatives Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k) - Bauhandwerk